Sende Rechnungen, die europäisches Recht erfüllen – automatisch.
Die Europäische Union drängt auf vollständige Digitalisierung von Geschäftsprozessen – insbesondere Rechnungsstellung. Mit der Richtlinie 2014/55/EU und nationalen Vorschriften (wie Deutschland ab 2025), wird strukturierte elektronische Rechnungsstellung in der gesamten EU obligatorisch.
- Rechnungen müssen maschinenlesbar sein und dem EN16931-Standard entsprechen
- Vereinfacht Rechnungsstellung und reduziert Verwaltungskosten
- Erhöht Transparenz und bekämpft USt-Betrug
- Rationalisiert öffentliche Beschaffung in allen EU-Mitgliedstaaten
- Unterstützt digitale Transformation für Unternehmen jeder Größe
Diese Änderungen sind Teil des breiteren EU-Bemühens, Geschäftsprozesse zu modernisieren und nahtlosen grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen.
Compliant with EU Directive 2014/55/EU
EN16931 standard
Nicht nur ein PDF. Eine intelligente, strukturierte Rechnung.
Wenn wir "digitale Rechnung" sagen, meinen wir nicht nur das Senden eines PDFs per E-Mail. Eine echte elektronische Rechnung ist eine Datei, die deine Buchhaltungssoftware automatisch lesen und verarbeiten kann — ohne manuelle Eingabe oder Scannen.
Deshalb erfordert die EU standardisierte Formate wie ZUGFeRD und Factur-X, die eine maschinenlesbare XML-Datei direkt in eine menschenlesbare PDF einbetten.
Es sieht für dich wie eine normale Rechnung aus, aber für Buchhaltungssysteme ist es ein vollständig strukturiertes Dataset. Dies gewährleistet Genauigkeit, Automatisierung und Konformität mit rechtlichen Anforderungen.
Die rechtliche Seite – einfach gemacht.
- Richtlinie 2014/55/EU: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen E-Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung unterstützen.
- Deutschland (2025–2028): B2B E-Rechnungspflicht in Phasen. ZUGFeRD ist ein akzeptiertes Format. docs101 ist vollständig konform.
- 10 weitere EU-Länder: Zypern, Malta, Österreich, Niederlande, Irland, Tschechien, Slowakei, Schweden, Finnland und Dänemark haben keine B2B-E-Rechnungspflicht — PDF ist vollständig legal, und docs101 übertrifft das Minimum mit EN 16931-konformen Rechnungen.
- Auf unserer Roadmap: Italien (SDI), Rumänien (e-Factura), Polen (KSeF), Belgien, Kroatien, Lettland, Spanien, Griechenland (myDATA) und Ungarn (RTIR) — wir arbeiten an der Integration ihrer nationalen Systeme.
- Akzeptierte Formate: ZUGFeRD, Factur-X, XRechnung, Peppol BIS 3.0
Du bist bereits vorbereitet — für heute und für ganz Europa.
Wenn du Rechnungen mit docs101 sendest, sind diese bereits konform — und wir bauen aktiv Integrationen für jedes EU-Land:
- ✔ PDF/A-3 Format mit eingebettetem XML
- ✔ 100% konform mit ZUGFeRD und Factur-X
- ✔ Akzeptiert von öffentlichen und privaten Empfängern in der gesamten EU
- ✔ Basierend auf EN 16931 — dem Standard, den die EU für alle grenzüberschreitenden Rechnungen via ViDA vorschreiben wird (~2030)
- ✔ Von der Rechnung in die Buchhaltung — mit einem Klick, inklusive DATEV-kompatiblem EXTF für Deutschland
ZUGFeRD-konforme Rechnungen mit jeder Zahlungsart
Deine E-Rechnungen enthalten den korrekten UNTDID-4461-TypeCode für jede Zahlungsart — Überweisung, Kreditkarte, PayPal und mehr. Konformität bis ins Zahlungsdetail.
Pflicht
Ist das für Freelancer rechtlich erforderlich?
Ja, ab 2027 in Deutschland müssen alle Unternehmen — einschließlich Freelancer — elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen senden. Andere Länder folgen ähnlichen Regeln.
Verfügbarkeit
In welchen Ländern kann ich docs101 nutzen?
docs101 ist vollständig konform in Deutschland und Frankreich, wo ZUGFeRD/Factur-X die neuen B2B-E-Rechnungspflichten erfüllt. Ebenso funktioniert es ohne Einschränkungen in Zypern, Malta, Österreich, Niederlande, Irland, Tschechien, Slowakei, Schweden, Finnland und Dänemark — diese Länder haben keine B2B-Pflicht, PDF-Rechnungen sind dort vollständig legal. Länder wie Italien, Polen, Rumänien, Belgien, Spanien und andere mit nationalen E-Rechnungssystemen stehen auf unserer Roadmap. Für grenzüberschreitende B2B-Rechnungen funktioniert docs101 überall in der EU — nationale Pflichten enden an der Grenze.
Fristen
Ab wann ist elektronische Rechnungsstellung obligatorisch und für wen?
EU-Richtlinie 2014/55/EU schreibt E-Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung seit 2019 vor. In Deutschland wird B2B elektronische Rechnungsstellung in Phasen obligatorisch: Ab 1. Januar 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ab 1. Januar 2027: Verpflichtung, E-Rechnungen für Unternehmen mit Umsatz über 800.000 € zu senden. Ab 1. Januar 2028: Gilt für alle Unternehmen, einschließlich Freelancer. In Frankreich wird B2B-E-Rechnungsstellung ab 2026 (Großunternehmen) bis 2027 (alle Unternehmen) eingeführt. Rechtliche Referenzen: Deutsches Bundesfinanzministerium und offizielle EU-Dokumentation zur Richtlinie 2014/55/EU.