Senden Sie Rechnungen, die europäisches Recht erfüllen – automatisch.
Die Europäische Union drängt auf vollständige Digitalisierung von Geschäftsprozessen – insbesondere Rechnungsstellung. Mit der Richtlinie 2014/55/EU und nationalen Vorschriften (wie Deutschland ab 2025), wird strukturierte elektronische Rechnungsstellung in der gesamten EU obligatorisch.
- Rechnungen müssen maschinenlesbar sein und dem EN16931-Standard entsprechen
- Vereinfacht Rechnungsstellung und reduziert Verwaltungskosten
- Erhöht Transparenz und bekämpft USt-Betrug
- Rationalisiert öffentliche Beschaffung in allen EU-Mitgliedstaaten
- Unterstützt digitale Transformation für Unternehmen jeder Größe
Diese Änderungen sind Teil des breiteren EU-Bemühens, Geschäftsprozesse zu modernisieren und nahtlosen grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen.
Compliant with EU Directive 2014/55/EU
EN16931 standard
Nicht nur ein PDF. Eine intelligente, strukturierte Rechnung.
Wenn wir "digitale Rechnung" sagen, meinen wir nicht nur das Senden eines PDFs per E-Mail. Eine echte elektronische Rechnung ist eine Datei, die Ihre Buchhaltungssoftware automatisch lesen und verarbeiten kann — ohne manuelle Eingabe oder Scannen.
Deshalb erfordert die EU standardisierte Formate wie ZUGFeRD und Factur-X, die eine maschinenlesbare XML-Datei direkt in eine menschenlesbare PDF einbetten.
Es sieht für Sie wie eine normale Rechnung aus, aber für Buchhaltungssysteme ist es ein vollständig strukturiertes Dataset. Dies gewährleistet Genauigkeit, Automatisierung und Konformität mit rechtlichen Anforderungen.
Die rechtliche Seite – einfach gemacht.
- Richtlinie 2014/55/EU: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen E-Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung unterstützen.
- Deutschland (ab 2025–2028): B2B E-Rechnungsstellung wird in Phasen obligatorisch.
- Frankreich, Italien, Polen und andere: Ähnliche Rollouts bereits im Gange.
- Akzeptierte Formate: ZUGFeRD, Factur-X, XRechnung, Peppol BIS 3.0
Sie sind bereits vorbereitet.
Wenn Sie Rechnungen mit docs101 senden, sind sie:
- ✔ PDF/A-3 Format mit eingebettetem XML
- ✔ 100% konform mit ZUGFeRD und Factur-X
- ✔ Akzeptiert von öffentlichen und privaten Empfängern in der gesamten EU
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und Factur-X?
Technisch sind sie identisch. ZUGFeRD ist der deutsche Name, Factur-X ist das französische Äquivalent. Beide beschreiben eine hybride PDF mit eingebettetem XML, das dem EN16931-Standard entspricht.
Ist das für Freelancer rechtlich erforderlich?
Ja, ab 2027 in Deutschland müssen alle Unternehmen — einschließlich Freelancer — elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen senden. Andere Länder folgen ähnlichen Regeln.
Muss ich mich bei Peppol registrieren?
Nicht unbedingt. Peppol ist für bestimmte B2G (Business to Government) Prozesse in einigen EU-Ländern obligatorisch, aber für B2B oder hybride Formate wie ZUGFeRD/Factur-X ist keine Registrierung erforderlich.
Was genau ist EN16931?
EN16931 ist der europäische Standard, der das semantische Datenmodell für elektronische Rechnungen definiert. Er spezifiziert, welche Informationen in einer konformen E-Rechnung enthalten sein müssen, wie Rechnungspositionen, Verkäufer/Käufer-Identifikatoren, USt-Aufschlüsselungen und Zahlungsdetails. Dies gewährleistet eine konsistente Interpretation von Rechnungen über Buchhaltungssysteme in allen EU-Mitgliedstaaten hinweg. Es ist die Grundlage für Formate wie ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung.
Ab wann ist elektronische Rechnungsstellung obligatorisch und für wen?
EU-Richtlinie 2014/55/EU schreibt E-Rechnungsstellung in der öffentlichen Beschaffung seit 2019 vor. In Deutschland wird B2B elektronische Rechnungsstellung in Phasen obligatorisch: Ab 1. Januar 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ab 1. Januar 2026: Verpflichtung, E-Rechnungen für größere Unternehmen zu senden. Ab 1. Januar 2027: Gilt für alle Unternehmen, einschließlich Freelancer. Rechtliche Referenzen: Deutsches Bundesfinanzministerium und offizielle EU-Dokumentation zur Richtlinie 2014/55/EU.