Länderverfügbarkeit & E-Rechnungspflichten
Unser Ziel ist es, docs101 zur Rechnungsplattform für ganz Europa zu machen. Aktuell erstellt docs101 Rechnungen im ZUGFeRD/Factur-X-Format — ein hybrides PDF mit eingebettetem, maschinenlesbarem XML, das dem europäischen Standard EN 16931 entspricht. Damit ist bereits eine große Zahl von EU-Ländern abgedeckt. Wir arbeiten aktiv daran, weitere nationale E-Rechnungssysteme zu integrieren, um jeden EU-Markt zu unterstützen.
Diese Seite erklärt, wo Sie docs101 heute einsetzen können, wo nationale E-Rechnungspflichten Integrationen erfordern, die wir noch aufbauen, und was sich mit ViDA ändert.
Jede von docs101 generierte Rechnung ist ein PDF/A-3-Dokument mit einer eingebetteten EN 16931-konformen XML-Datei. ZUGFeRD ist der deutsche Name, Factur-X der französische/internationale Name — technisch handelt es sich um denselben Standard. Dieses Format ist für die B2B-Rechnungsstellung in Deutschland, Frankreich und jedem EU-Land, das EN 16931-konforme Rechnungen akzeptiert, rechtlich anerkannt.
Vollständig konforme Länder
In diesen Ländern erfüllen docs101-Rechnungen alle aktuellen regulatorischen Anforderungen für die inländische B2B-Rechnungsstellung.
Deutschland
Deutschland hat die verpflichtende B2B-E-Rechnung in Phasen eingeführt:
- Seit Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Ab Januar 2027: Unternehmen mit über 800.000 EUR Jahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
- Ab Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen
ZUGFeRD und XRechnung sind beides akzeptierte Formate. docs101 erstellt ZUGFeRD/Factur-X-Rechnungen, die diese Anforderungen vollständig erfüllen.
Frankreich
Frankreich führt die verpflichtende B2B-E-Rechnung schrittweise ein:
- Ab September 2026: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können; große und mittlere Unternehmen müssen mit der Ausstellung beginnen
- Ab September 2027: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen
Factur-X ist eines der akzeptierten Formate neben Peppol BIS. docs101-Rechnungen sind mit den französischen Anforderungen konform.
Länder, in denen docs101 ohne Einschränkungen funktioniert
Viele EU-Länder haben keine nationale B2B-E-Rechnungspflicht. In diesen Ländern ist eine Standard-PDF-Rechnung für B2B-Geschäfte völlig legal — und docs101 geht über das Minimum hinaus, indem es EN 16931-konforme ZUGFeRD/Factur-X-Rechnungen erstellt.
| Land | Status | Hinweise |
|---|---|---|
| Zypern | Keine B2B-Pflicht | PDF ist der Standard. Kein nationales E-Rechnungssystem geplant. |
| Malta | Keine B2B-Pflicht | PDF ist der Standard. Kein nationales E-Rechnungssystem geplant. |
| Österreich | Keine B2B-Pflicht | Die Regierung hat sich bewusst gegen einen nationalen Alleingang entschieden. PDF ist im B2B-Bereich völlig legal und gängig. |
| Niederlande | Keine B2B-Pflicht | Keine Pläne für ein nationales Clearance-System. PDF dominiert die B2B-Rechnungsstellung. |
| Irland | Keine B2B-Pflicht | Keine Pläne für ein nationales Clearance-System. PDF ist die Norm. |
| Tschechien | Keine B2B-Pflicht | Keine B2B-Pflicht umgesetzt. PDF reicht aus. |
| Slowakei | Keine B2B-Pflicht | Keine B2B-Pflicht umgesetzt. PDF reicht aus. |
| Schweden | Keine B2B-Pflicht | PDF ist rechtlich ausreichend. Allerdings ist die schwedische Wirtschaft stark digitalisiert und viele Unternehmen nutzen freiwillig strukturierte Formate (oft über Peppol). |
| Finnland | Keine B2B-Pflicht | PDF ist rechtlich ausreichend. Ähnlich wie Schweden hohe freiwillige Verbreitung strukturierter E-Rechnungen. |
| Dänemark | Keine B2B-Pflicht | PDF ist rechtlich ausreichend. Die dänische Wirtschaft hat eine hohe freiwillige Verbreitung elektronischer Rechnungen. |
In all diesen Ländern liefert docs101 mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Rechnungen enthalten maschinenlesbare XML-Daten, die Buchhaltungssoftware automatisch importieren kann — auch dort, wo ein einfaches PDF ausreichen würde. Das bedeutet: Ihre Kunden profitieren von automatischer Verarbeitung, und Sie sind bereits auf zukünftige regulatorische Änderungen vorbereitet.
Länder auf unserer Roadmap
Diese Länder haben verpflichtende B2B-E-Rechnungssysteme oder Echtzeit-Steuermeldepflichten eingeführt, die docs101 noch nicht integriert. Wir arbeiten aktiv an der Erweiterung für diese Märkte.
Länder mit verpflichtender B2B-E-Rechnung
| Land | System | Warum docs101 nicht genutzt werden kann |
|---|---|---|
| Italien | SDI (Sistema di Interscambio) | Alle B2B-Rechnungen müssen seit 2019 über die staatliche SDI-Clearance-Plattform laufen. |
| Rumänien | e-Factura | Verpflichtende B2B-E-Rechnung über das nationale e-Factura-System. |
| Polen | KSeF (Krajowy System e-Faktur) | Verpflichtende B2B-E-Rechnung über die nationale KSeF-Plattform. |
| Belgien | Strukturierte E-Rechnung | Verpflichtende B2B-E-Rechnungspflicht ist aktiv. |
| Kroatien | Nationale E-Rechnung | B2B-E-Rechnungspflicht ist in Kraft. |
| Lettland | Nationale E-Rechnung | B2B-E-Rechnungspflicht ist in Kraft. |
| Spanien | VeriFactu / Facturae | B2B-E-Rechnungspflichten sind aktiv. |
Länder mit Steuermeldepflichten
In diesen Ländern kann die Rechnung selbst noch ein PDF sein, aber die Rechnungsdaten müssen digital an die Steuerbehörde gemeldet werden. docs101 unterstützt diese Meldeintegrationen noch nicht — sie sind Teil unserer Expansions-Roadmap.
| Land | System | Was erforderlich ist |
|---|---|---|
| Griechenland | myDATA | Rechnungsdaten müssen digital an die Steuerbehörde (AADE) gemeldet werden. Die Rechnung selbst kann ein PDF sein, aber die strukturierte Datenmeldung ist verpflichtend. |
| Ungarn | RTIR (Echtzeit-Rechnungsmeldung) | Rechnungsdaten müssen in Echtzeit an die Steuerbehörde (NAV) gemeldet werden. Die Rechnung kann ein PDF sein, aber die digitale Datenübermittlung ist verpflichtend. |
B2G — Rechnungen an Behörden
docs101 ist für B2B (Business-to-Business) und B2C (Business-to-Consumer) Rechnungsstellung konzipiert. Rechnungen an Behörden (B2G) werden nicht unterstützt.
Seit 2014 verpflichtet die EU-Richtlinie 2014/55/EU alle öffentlichen Auftraggeber in der EU, elektronische Rechnungen im EN 16931-konformen Format zu akzeptieren. In der Praxis bedeutet das: Die PDF-Rechnung wird für B2G-Transaktionen in der gesamten EU nicht mehr akzeptiert.
Wie die B2G-Zustellung in Europa funktioniert:
Die EU-Richtlinie schreibt nur das Format (EN 16931) vor — nicht den Übertragungsweg. Jedes Land hat seinen eigenen Ansatz gewählt:
- Peppol-Netzwerk: Länder wie Zypern, Schweden, Irland und der deutsche Bund nutzen Peppol als primären oder einzigen automatisierten B2G-Kanal. Peppol hat sich als De-facto-Standard für die grenzüberschreitende B2G-Zustellung etabliert.
- Nationale Portale: Frankreich (Chorus Pro), Spanien (FACe) und Italien (SDI) haben eigene Regierungsplattformen für den Rechnungsempfang aufgebaut.
- Hybridansatz: Viele nationale Portale sind als Access Points an das Peppol-Netzwerk angeschlossen. Ein an Peppol angebundenes Unternehmen kann oft Behörden in ganz Europa erreichen, ohne sich bei jedem Länderportal einzeln registrieren zu müssen.
Peppol ist EU-weit nicht gesetzlich vorgeschrieben, funktioniert aber als das „Roaming-Netzwerk" der europäischen E-Rechnung — einmal angebunden, erreicht man damit fast jede Behörde in Europa.
Grenzüberschreitende Rechnungsstellung
Nationale E-Rechnungspflichten enden an der Landesgrenze. Dies ist ein Grundprinzip der EU-Steuersouveränität:
- Kein EU-Land kann ein Unternehmen in einem anderen EU-Land zwingen, sein nationales E-Rechnungssystem zu nutzen
- Wenn Rechnungen Grenzen überschreiten (innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen), gilt die Pflicht des Empfängerlandes nicht für den ausländischen Absender
Was das in der Praxis bedeutet:
Für grenzüberschreitende B2B-Rechnungen ist ein Standard-PDF als Nachweis für die innergemeinschaftliche Transaktion rechtlich ausreichend. docs101 kann für grenzüberschreitende Rechnungsstellung unabhängig vom Land des Empfängers genutzt werden.
Die Pflicht des Absenders
Auch wenn die grenzüberschreitende Rechnung als PDF ankommt, kann der Absender in seinem eigenen Land Meldepflichten haben:
- Beispiel — Italien nach Polen: Das italienische Unternehmen muss die grenzüberschreitende Rechnung in seinem eigenen SDI-System melden. Der polnische Empfänger erhält einfach ein PDF und ist von Italiens Pflicht nicht betroffen.
- Beispiel — Zypern nach Deutschland: Zypern hat kein Clearance-System. Das zyprische Unternehmen schickt dem deutschen Unternehmen ein PDF. Beide Finanzbehörden akzeptieren das.
- Beispiel — Deutschland in die Niederlande: Das deutsche Unternehmen sendet eine ZUGFeRD-Rechnung. Das niederländische Unternehmen erhält eine vollständig gültige Rechnung. Keine niederländische Pflicht greift.
Wenn Ihr Unternehmen in einem Land mit nationaler E-Rechnungs- oder Meldepflicht sitzt (z.B. Italien, Ungarn, Griechenland), müssen Sie die Regeln Ihres eigenen Landes einhalten — auch bei ausgehenden grenzüberschreitenden Rechnungen. docs101 unterstützt diese nationalen Meldepflichten derzeit nicht. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Was kommt: ViDA (VAT in the Digital Age)
Die EU betrachtet es als Problem, dass grenzüberschreitende Rechnungen aktuell auf unstrukturierte PDFs zurückfallen. Das Gesetzespaket ViDA (VAT in the Digital Age) soll das ändern.
Was ViDA erfordern wird
- Verpflichtende E-Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in der gesamten EU
- EN 16931-konforme Formate (ZUGFeRD, XRechnung, Peppol BIS) als vorgeschriebener Standard
- Nahezu-Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten an eine zentrale EU-Datenbank
- Zieldatum: Voraussichtlich 2030 (der Zeitplan wurde mehrfach verschoben)
Was das für docs101-Nutzer bedeutet
docs101 erstellt bereits Rechnungen im EN 16931-konformen ZUGFeRD/Factur-X-Format. Wenn ViDA in Kraft tritt, wird das Rechnungsformat, das Sie bereits verwenden, der vorgeschriebene Standard sein. Die zusätzliche Meldeschicht wird als Teil von Plattform-Updates implementiert, sobald die endgültigen ViDA-Anforderungen veröffentlicht sind.
Wer heute docs101 nutzt, erstellt Rechnungen bereits in dem Format, das ViDA EU-weit vorschreiben wird. Der Übergang zur verpflichtenden grenzüberschreitenden E-Rechnung erfordert keine Formatänderungen Ihrerseits.
Zusammenfassung
| Kategorie | Länder | docs101-Status |
|---|---|---|
| Vollständig konform | Deutschland, Frankreich | Alle inländischen B2B-Anforderungen erfüllt |
| Ohne Einschränkungen nutzbar | Zypern, Malta, Österreich, Niederlande, Irland, Tschechien, Slowakei, Schweden, Finnland, Dänemark | Keine B2B-Pflicht — PDF ist legal, docs101 übertrifft die Anforderungen |
| Auf unserer Roadmap (B2B-Pflicht) | Italien, Rumänien, Polen, Belgien, Kroatien, Lettland, Spanien | Nationale Clearance-Systeme — Integration in Arbeit |
| Auf unserer Roadmap (Meldepflicht) | Griechenland, Ungarn | Steuerliche Datenmeldung — Integration in Arbeit |
| Nicht unterstützt (B2G) | Alle EU-Länder | B2G erfordert dedizierte E-Rechnungskanäle |
| Grenzüberschreitendes B2B | Alle EU-Länder | PDF ist für grenzüberschreitende Rechnungen legal |
Verwandte Themen
- ZUGFeRD & Factur-X in docs101 — Wie die Rechnungserstellung und -validierung funktioniert
- EU-Compliance — USt-Behandlung, VIES-Validierung und Konfiguration
- Digitale Rechnungsstellung in der EU — Hintergrund zur E-Rechnungslandschaft in der EU
- Reverse Charge erklärt — Grenzüberschreitende USt-Behandlung